Beiträge der Tanzsportabteilung im Meringer Sportverein e. V.

Der Abteilungsgrundbetrag für jedes aktive und passive Mitglied beträgt (incl. MSV-Vereinsbeitrag) 80,00 €. Dieser wird zentral vom SV Mering zum 01.02. jeden Jahres eingezogen.
Zu diesem Betrag kommen dann je Wochenstunde (60 min) und Sparte noch die unten aufgeführten Beträge hinzu. Hierbei handelt es sich um die Jahresbeiträge - also z. B. Mitglied Rock n Roll, 2 x 1,5 h Training pro Woche = 80 € Basisbeitrag MSV + 3h = 75 € Spartenbeitrag pro Jahr = 155 € Gesamtjahresbeitrag)

 

Rock n Roll:                   (je Wochenstunde (pro Jahr) ohne Ferien- und Sondertraining)                         25,00 €

Showtanz:                     (je Wochenstunde (pro Jahr) ohne Ferien- und Sondertraining)                         25,00 €

Line Dance:                   (je Wochenstunde (pro Jahr) ohne Ferien- und Sondertraining)                         25,00 €

Gesellschaftstanz:         (je Wochenstunde (pro Jahr) ohne Ferien- und Sondertraining)                         40,00 €

Just4Fun:                       Kursgebühren nach Angebot und Buchung                                                   individuell

Workshops:                   Kursgebühren nach Angebot und Buchung                                                    individuell

 

Ab dem 4. Familienmitglied wird kein Beitrag mehr erhoben. Um jedoch eine Mitgliedschaft zu dokumentieren, ist der kleinste mögliche Mitgliedsbeitrag 0,01 € pro Person.

 

Neueintritt

Bei einem Neueintritt werden 5,00 € Aufnahmegebühr erhoben. Als Eintrittsdatum gilt der Monat des ersten Trainings, nicht der Abgabezeitpunkt der Anmeldung! Der anteilige Beitrag ist dann je Monat 1/12 des Jahresbeitrags. (Eintritt 12.07. => 6/12 Beitrag + 5,00 €)

 

Kündigung

Eine Kündigung hat nur in schriftlicher Form Gültigkeit (Brief, Fax oder Mail). Sie muss bis zum 31.12. des laufenden Jahres beim Abteilungsleiter eingegangen sein. Andere Stellen gelten nicht, da der Abteilungsleiter die Mitglieder mit dem Verein abgleichen muss (z.B. Doppelmitgliedschaften, etc. für den korrekten Beitragseinzug) und die Verbandsjahresmeldungen an den DTV macht!

Eine verspätete Kündigung ist nicht möglich. Es wird der volle passive Jahresbeitrag (80,00 €) eingezogen, da die Meldung an den SV Mering, BLSV, DTV und andere Fachverbände wie DRBV, BFCW,… zum 15.01. erfolgt sein muss und diese Verbände auf Basis der erfolgten Meldung Ihre Beiträge in Rechnung stellen. Auch dort ist keine Rückerstattung möglich.

 

Beitrags- und Kostenrechnung

Falls eine Rechnung statt einer Abbuchung durch Lastschrifteinzug gewünscht wird, fällt ein Mehraufwandszuschlag von 5,00 € pro Rechnung an.

 

Enthaltene Leistungen / Sonderleistungen

Im Jahresbeitrag sind nur die Wochenstunden außerhalb der Ferien/Wochenenden des Trainingsplanes berücksichtigt. Hierbei gilt: max. 2 Trainer je Formation oder je angefangene 4 Paare 1 Trainer können abrechnen. Ein vereinbartes Sonder- oder Intensivtraining muss vom Paar oder Formation direkt an den Trainer bezahlt werden. Wenn der Sportwart Ferientrainings ansetzt, können die entstehenden Trainer- und Hallenkosten gegen Antrag von der Abteilung übernommen werden (Wettkampfvorbereitung).

 

Kostenumlage / Zuschüsse

Um die Beitragsbelastung für alle Mitglieder gerecht und möglichst gering zu halten, sind Zuschüsse nur im folgenden Rahmen möglich:

 

Grundsätzliches

Schuh, Trikot- oder Stoffzuschüsse werden nicht gewährt.

 

Startgebühren

Die Startgebühren der Wettkämpfe und Turniere werden zusammen mit den anderen Kosten auf die Teilnehmer umgelegt. Um die Abrechnung zu vereinfachen, kann der Turnierwart bis 50 € pro Turnier über die Übernahme durch die TSA entscheiden, wenn z.B. außer den Turniergebühren keine weiteren Kosten (Bus, Übernachtung, etc.) umzulegen sind. Diese Startgebühren gelten dann als „Antragsfreier Zuschuss“.

 

Startmarken, Startkarten, Lizenzmarken und -pässe

Die Lizenzmarken und Lizenzpässe der Wertungsrichter und Turnierleiter, Startmarken, Startkarten und Startbücher der Paare und Formationen werden von der Abteilung übernommen.

 

Sporttauglichkeitsuntersuchung

Die Sporttauglichkeitsuntersuchung vom Arzt wird nicht von der Abteilung übernommen. Diese und den Altersnachweis hat jedes Mitglied selbst fristgerecht an den Turnierwart zu übergeben. Viele Krankenkassen zahlen diesen aber gegen Vorlage der Rechnung.